Dopingprävention

Der Bayerische Radsportverband e.V. bekennt sich zu einem humanem Leistungssport ohne Leistungsmanipulation.

Im Rahmen von Lehrgängen und anderen Verbandsmaßnahmen schult der BRV seine – insbesondere – jugendlichen Sportlerinnen und Sportler zu den negativen Auswirkungen von Leistungsmanipulation durch Doping.

Informationsmaterial

Im Internet sind zahlreiche Informationsportale über Doping und seine Auswirkungen wie auch die Kontrollsysteme verfügbar.

http://www.nada.de

Die NADA ist die Nationale Anti Doping Agentur. Sie ist zuständig für ein nationales, einheitliches Kontrollsystem. Sie ist jedoch wichtiger Partner in der Präventionsarbeit und klärt auch über die Möglichkeiten der unbeabsichtigten Einnahme von verbotenen Substanzen oder Anwendung unerlaubter Methoden auf. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, kann eine medizinische Ausnahmegenehmigung bei der NADA beantragen oder dort auch eine Medikamentenanfrage stellen.

http://www.koelnerliste.com

In dieser Datenbank ist abrufbar, ob sich in Nahrungsergänzungsmitteln (wie in Gels, Riegeln, Shakes etc.) verbotene Substanzen befinden.

http://www.dsj.de

Auch die Deutsche Sportjugend informiert über die Thematik.

http://www.gemeinsam-gegen-doping.de

Ablauf einer Doping-Kontrolle

Deine Rechte:
Du darfst eine Vertrauensperson mit zur Kontrolle nehmen.
Der Kontrolleur muss das gleiche Geschlecht haben wie du. Bei Kontrollen im Ausland kann es andere Regelungen geben.
Du darfst den offiziellen Ausweis des Kontrolleurs verlangen.
Nach der Aufforderung zur Kontrolle, darfst du deine Trainingseinheit noch beenden. Allerdings musst du in Sichtweite des Kontrolleurs bleiben.
Anmerkungen oder Probleme bei der Kontrolle darfst du auf dem Kontrollformular angeben.

Deine Pflichten:
Du musst dich gegenüber dem Kontrolleur ausweisen können (Personalausweis).
Sobald du zur Kontrolle aufgefordert wurdest, solltest du diese gemäß den Regeln absolvieren.
Bei Verweigerung oder Unterlassung der Kontrolle schreibt der NADA-Code eine Regelsperre von vier Jahren vor.
Gib die in den letzten sieben Tagen eingenommenen Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel (ggf. auch Transfusionen) auf dem Kontrollformular an.
Solltest du Medikamente einnehmen, die auf der aktuellen Verbotsliste stehen, so musst du je nach Medikament und Testpoolzughörigkeit die Kopie eines Attestes vorlegen oder vor der Anwendung eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen.
Du musst dich einer zweiten Probe unterziehen, wenn bei der Bestimmung der Urindichte ein bestimmter Grenzwert unterschritten wird oder der Kontrolleur aus anderen Gründen eine zweite Probe anordnet. Die Gründe für eine Zweitprobe sollten auf dem Dopingkontrollformular vermerkt werden.

Du erhältst nur dann eine Rückmeldung zu deiner Kontrolle, wenn das Ergebnis positiv ist. Wenn du nichts hörst, war der Test negativ.

Anti-Doping-Beauftragter

Benedikt Zapp, E-Mail: benedikt.zapp@brv-ev.de

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen