BLSV-Info Unwetterschäden

Von den aktu­el­len Unwet­tern waren und sind leider zum Teil auch die baye­ri­schen Sport­ver­eine und deren Sport­stät­ten betrof­fen. Einige Vereine haben in Folge der star­ken Regen­fälle Schä­den an ihren Sport­an­la­gen, insbe­son­dere durch Über­flu­tung, zu verzeich­nen.

Für unvorhergesehene Schäden, die durch einen Katastrophenfall, wie z.B. Hochwasser/Überschwemmung, Brand oder Sturm, hervorgerufen wurden, gilt sowohl im Klein- wie auch im Regelantragsverfahren ein erhöhter Fördersatz von bis zu 50% Zuschuss auf die förderfähigen Kosten (vgl. 5.3.5.3.3 SportFöR).

Im beigefügten Hinweisblatt finden Sie Informationen zum Vorgehen im Schadensfall, aktuelle Informationen finden Sie laufend auf der Landingpage des BLSV zu Unwetterschäden an Sportanlagen: https://www.blsv.de/news/unwetterschaeden-an-sportanlagen/

 

>>Hinweisblatt BLSV

 

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