Coronabedingte Einschränkungen für den Sport aufgehoben
Alle auf den Sport bezogenen Einschränkungen bezüglich der Corona Pandemie fallen ab dem 03.04.2022 weg. Lt. 16. Bay. IfSMV wird folgendes empfohlen.
“Allgemeine Verhaltensempfehlungen
Jeder wird angehalten, wo immer möglich zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten und auf ausreichende Handhygiene zu achten. In geschlossenen Räumlichkeiten wird empfohlen, mindestens eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, und auf ausreichende Belüftung zu achten. Für Betriebe, Einrichtungen, Angebote und Veranstaltungen mit Publikumsverkehr wird empfohlen, Hygienekonzepte zu erstellen, die insbesondere Maßnahmen zur Bereitstellung von Desinfektionsmitteln und zur Vermeidung unnötiger Kontakte vorsehen.”
Der Bayerische Radsportverband rät seinen Mitgliedern und Vereinen dazu, sich wo immer möglich, an die Empfehlungen der 16. Bay. IfSMV zu halten. So schützen wir uns und unsere Sportkameradinnen und Kameraden.
>> 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (gültig 03.04.-30.04.2022)