BLSV-Info Unwetterschäden
Von den aktuellen Unwettern waren und sind leider zum Teil auch die bayerischen Sportvereine und deren Sportstätten betroffen. Einige Vereine haben in Folge der starken Regenfälle Schäden an ihren Sportanlagen, insbesondere durch Überflutung, zu verzeichnen.
Für unvorhergesehene Schäden, die durch einen Katastrophenfall, wie z.B. Hochwasser/Überschwemmung, Brand oder Sturm, hervorgerufen wurden, gilt sowohl im Klein- wie auch im Regelantragsverfahren ein erhöhter Fördersatz von bis zu 50% Zuschuss auf die förderfähigen Kosten (vgl. 5.3.5.3.3 SportFöR).
Im beigefügten Hinweisblatt finden Sie Informationen zum Vorgehen im Schadensfall, aktuelle Informationen finden Sie laufend auf der Landingpage des BLSV zu Unwetterschäden an Sportanlagen: https://www.blsv.de/news/unwetterschaeden-an-sportanlagen/