Änderung der Gebührenordnung
Am Verbandsausschuss am 08.03.2024 wurde eine Änderung der Gebührenordnung beschlossen. Die wesentlichen Neuerungen sind:
Redaktionelle/formale Änderungen und Klarstellungen:
Alle Gebühren und Beiträge, die über den BRV an den BDR zu entrichten sind, wurden aus der Gebührenordnung des BRV formal entfernt. Diese gelten natürlich weiterhin, Gebühren und Beiträge des BDR werden jedoch vom BDR beschlossen und sollten somit auch ausschließlich im Gebührenkatalog des BDR vermerkt sein. Auf unserer Homepage führen wir die BDR- Gebühren/Beiträge zum besseren Verständnis für euch als Vereine weiterhin explizit auf.
Die Aufwandsentschädigungen/Reisekostenerstattung der Kommissäre fallen nur formal in der Gebührenordnung, aber nicht praktisch weg und bleiben somit weiterhin bestehen. Die Disziplinen können sich hier – wie es bisher bereits gelebt wird- selbst regulieren. Die bisher in der Ordnung genannten Entschädigungen/Reisekostenerstattungen wurden in der bisherigen Form lediglich vom Straßenradsport tatsächlich umgesetzt, alle anderen Disziplinen hatten intern andere Regelungen. Aufgrund der Diversität in den Disziplinen hat man sich dazu entschlossen, die Regelung formal aus der Gebührenordnung zu nehmen. Die Handhabung diesbezüglich in den verschiedenen Disziplinen bleibt aber wie gehabt bestehen.
Div. Klarstellungen
Änderung der Genehmigungsgebühren für BMX-Race
>>Neue Gebührenordnung
>>Neue Zuschussrichtlinien