Lizenzwesen
Lizenzantrag
Für die Teilnahme am organisierten Radsport ist eine Lizenz des Bundes Deutscher Radfahrer erforderlich. Diese ist als Jahres- und Tageslizenz verfügbar. Ein/e Sportler/in kann pro Jahr max. 5 Tageslizenzen lösen.
Lizenzen (Jahres- und Tageslizenzen) können ausschließlich über die rad-net Lizenzverwaltung unter https://lizenzen.rad-net.de beantragt werden. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Bei Fragen zur Lizenzbeantragung beachten Sie bitte zunächst auf der rad-net Seite die ‘FAQ BDR-Lizenzen‘ unter dem Menü ‘Hilfe u. Service’ rechts oben. Der Start im Ausland und die Teilnahme an Meisterschaften ist nur mit einer regulären Lizenz, nicht aber mit einer Tageslizenz möglich.
Lizenzwechsel / Vereinswechsel / Abkehrschein
Lizenznehmer, die ihre Jahreslizenz über einen neuen Verein beantragen wollen, müssen ein Lizenzwechselverfahren durchführen. Hierzu ist beim alten (abgebenden) Verein ein Abkehrschein zu beantragen. Der Abkehrschein ist nachfolgend abzurufen. Beachten Sie bitte, dass Gebühren anfallen, die im Abkehrschein auch genannt sind.
Die alte Lizenz und der Abkehrschein sind beim BRV einzureichen. Ausschließlich der/die Lizenznehmer/in selbst kann in der Lizenzverwaltung (https://lizenzen.rad-net.de) im jeweiligen Lizenzantrag eine Änderung des Vereins vornehmen. Vereinen steht diese Funktion über ihren Vereinszugang nicht zur Verfügung. Weitere Hinweise zum Vereinswechsel finden Sie auf Seite 2 des Abkehrscheins.
Auf- und Abstiegsregelung/Klasseneinteilung Straßenradsport
Stichtage für Auf- und Abstieg:
- 31. Dezember
- Dienstage, der auf den 20. Mai folgt
- Dienstage, der auf den 25. Juni folgt
- Dienstage, der auf den 31. Juli folgt
Ich habe mich vor einem Stichtag zu einem Wettkampf angemeldet, bin aber nach dem Stichtag auf-/abgestiegen und gehöre nun einer anderen Klasse an. Was muss ich tun?
Bitte gib dem Veranstalter sobald wie möglich Bescheid, dass sich deine Klasse geändert hat. Er kann deine Anmeldung dann entsprechend deiner neuen Klasse zuordnen - sofern die Veranstaltung einen Wettkampf in deiner neuen, aktuellen Klasse anbietet, kannst du dort starten.
Wichtige Hinweise zur Auf-/Abstiegsregelungen Straße/Klasseneinteilung
Lizenz vergessen
Grundsätzlich ist vor dem Start die Lizenz im Original vorzulegen. Wer seine Lizenz nicht vorlegen kann, muss dem Vorsitzenden des Kommissärskollegiums einen schlüssigen Nachweis vorlegen, dass er lizenziert ist. Dies kann durch eine Kopie/Foto (Smartphone) erfolgen. Auch das jahresaktuelle rad-net-Sportlerportrait ist ein Nachweis über die Lizensierung. Außerdem besteht für LV-Kommissäre die Möglichkeit der Lizenzdatenabfrage unter http://lizenzen.rad-net.de
Die Sportlerin/der Sportler hat zu versichern, derzeit nicht gesperrt zu sein und das Reglement anzuerkennen. Hierfür ist ein entsprechendes Formular des BDR zu verwenden. Die VKK sind angehalten, ausreichende Kopien zu den Veranstaltungen mitzuführen.
Lizenz verloren
Bei Lizenzverlust schreiben Sie eine E-Mail an mit den folgenden Infos: Name des Lizenzinhabers, Geburtsdatum, Lizenznummer, Verein, Anschrift für den Versand der Lizenz. Für eine Ersatzlizenz stellt rad-net eine Gebühr in Höhe von 18,00 € in Rechnung. Die Ersatzlizenz wird immer direkt an den Lizenzinhaber geschickt. Der Versand der Ersatzlizenz erfolgt in der Regel einen Werktag (Mo-Fr) nach Meldung beim BRV.
Start im Ausland
Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer, Frankfurt, 12. Januar 2021
Beantragung von Auslandsstartgenehmigungen 2021
Gemäß UCI Reglement 1.2.052 muss bei einem Start im Ausland eine schriftliche Genehmigung des Verbandes beantragt werden, die nach Aufforderung des Kommissärs vorgelegt werden muss.
Bei Nichtvorlage kann der zuständige Kommissär den Start verweigern.
Diese Regelung betrifft sowohl Einzelfahrer, als auch regionale und Vereinsmannschaften, die an Straßen- oder Bahn Wettbewerben teilnehmen wollen.
Für die Teilnahme an Cross-, Mountainbike-, BMX Race- und BMX Freestyle-Wettbewerben im Ausland muss KEINE Auslandsstartgenehmigung beantragt und vorgelegt werden.
Ausgenommen von der vorgenannten Regelung sind ab dem 1. April 2024 im Sinne des "kleinen Grenzverkehrs" Rennteilnahmen in der Schweiz (Grenzabkommen mit der Schweiz). Darüber hinaus wird im Regelfall auch für Starts in Österreich keine Genehmigung seitens der ÖRV-Veranstalter verlangt. ÖRV Reglement S. 13; Abschnitt: 1.4.04 - 1.4.06
Beantragung der Auslandsstartgenehmigung