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BRV-Transponder-Zeitnahmesystem

Transponder Bild 2Der Bayerische Radsportverband hat in der Saison 2022 eine Transponderzeitmessung für Rennsportveranstaltungen in den Disziplinen Straße, MTB und Cross (Klettbänder zur Befestigung der Transponder am Bein vorhanden) eingeführt. Es konnten 2022 auch bereits 27 Veranstaltungen mit dem System durchgeführt werden. Die Teilnehmer und Veranstalter waren dabei sehr zufrieden mit der Handhabung und Umsetzung. Der Verband und die Veranstalter erhoffen sich dadurch zukünftig exaktere Ergebnisse für alle Starter und bessere Chancen bei der Genehmigung von Veranstaltungen durch die Behörden aufgrund von verkürzten Zeitintervallen für Veranstaltungen (mehrere Klassen können gleichzeitig starten).

 

Verbunden damit hat der Verbandsausschuss bei seiner Sitzung am 24.10.2021 einstimmig die Einführung von Gebühren für die Nutzung von Transpondern beschlossen. Diese teilen sich in Gebühren für Lizenznehmer (5,00 €/Jahr Nachwuchs, 10,00 €/Jahr Erwachsene) und Veranstalter (Kosten Zeitnehmer) auf.

 

Wichtig: Die Gebühren fallen nur für Lizenznehmer und Fahrer der Disziplinen an, für die das Transpondersystem gedacht ist, dies sind:  Straße/Bahn, MTB, Cross. Für Veranstalter fallen nur Gebühren an, wenn sie das System auch tatsächlich nutzen.

 

Transponder Bild 1Mit der Einführung der Transponderzeitmessung und der neuen Gebühren ist kein zusätzlicher Arbeitsaufwand für die BRV-Vereine oder für bayerischen Lizenznehmer verbunden. Die Berechnung der jährlichen Nutzungsgebühr erfolgt automatisch mit der Lizenzrechnung. Bei Veranstaltungen, bei denen das BRV System zum Einsatz kommt, erfolgt die Ausgabe der Transponder jeweils bei der Startnummernausgabe gegen einen Pfand (Lizenz/Ausweis).

 

Starter ohne bayerische Lizenz zahlen pro Veranstaltung, bei der das System zum Einsatz kommt, eine Nutzungsgebühr von 2,00 € (Nachwuchs) bzw. 4,00 € (Lizenznehmer andere LV) und 6,00 € (Teilnehmer ohne Lizenz) pro Veranstaltung. Die Jahresgebühr für bayerischen Lizenznehmer kommt damit einer “Flatrate” gleich.

 

Die genannten Nutzungsgebühren für Starter ohne bayerische Lizenz werden aus Gründen der Praktikabilität vom jeweiligen Veranstalter im Namen des BRV erhoben und zusätzlich zum Nenngeld eingefordert. Der veranstaltende Verein fungiert dabei quasi als “Dienstleister” für den BRV und erhält für diese Abwicklung im Anschluss eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1,00 € pro Starter ohne bayerische Lizenz. Die Nutzungsgebühren der Starter ohne bayerische Lizenz werden entsprechend nach der Veranstaltung abzüglich der Aufwandsentschädigung an den BRV als durchlaufender Posten weitergereicht (Beispiel). Der Veranstalter erhält eine entsprechende Rechnung vom BRV für die im Namen des BRV eingeforderten Nutzungsgebühren von Startern ohne bayerische Lizenz.

 

Das Honorar für den Zeitnehmer wird vom Zeitnehmer direkt in Rechnung gestellt. Die Zeitnehmer werden vom BRV speziell geschult.

Die Anzahl der Einsatztermine kann von Disziplin zu Disziplin noch stark variieren. In den nächsten Jahren möchten wir das Angebot ausweiten und weitere Veranstalter von den Vorteilen des Systems überzeugen. 2023 kam eine Kooperation mit der DataSport Germany GmbH hinzu. Siehe unten.

Nutzungsgebühr BRV-Transponder-Zeitnahmesystem für Veranstalter

Ansprechpartner/Anfragen

Teilnehmermanagement über DataSport Germany (Anmeldung, Abwicklung Finanzen)