Alle Veranstaltungen, die in einem BRV-Kalender (nachstehend) und/oder im BDR-Kalender stehen, sind vom Bayerischen Radsportverband e.V. genehmigt (sportrechtliche Erlaubnis) und haben eine Veranstalterhaftpflicht-Versicherung über die ARAG Sportversicherung.
Erfolgt der Start bei einer Radsportveranstaltung, die nicht von einem der UCI angeschlossenen Verband ausgeschrieben wurde (siehe SpO 4.4.1 (1)), können die betroffenen SportlerInnen mit einer Mindeststrafe von 2 Wochen Sperre plus max. 100 € Geldstrafe belegt werden. Die wiederholte Teilnahme an einer solchen Veranstaltung führt zur Verdoppelung der Strafe.
Startberechtigung zu Bayerischen Meisterschaften auf der Straße, Bahn und Querfeldein