Rennsportveranstalter
Sportfachliche Hilfestellung für Rennsportveranstalter
Insbesondere neue Veranstalter könnten in sportfachlicher Hinsicht Hilfestellung benötigen. Unsere Koordinatoren Straße/MTB/Verkehr sowie der Vizepräsident Leistungssport stehen Ihnen hierbei gerne gemeinsam mit den Kommissärsobleute zur Seite. Themenpunkte können sein:
Genehmigungsverfahren bei Behörden
Veranstaltungsplanung von A-Z
Veranstaltungsanmeldung bei rad-net
Streckenführung/-gestaltung
Streckensicherung
Zielanfahrt und Aufbau (Position des Juryfahrzeugs)
Zeitplan
Organisation der Nummernausgabe
EDV/Ergebnisdienst
etc.
Veranstalterleitfaden/Erlaubnisverfahren
Insbesondere für die Veranstaltung und/oder Ausrichtung von Sportveranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum ist eine Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Ein Radrennen ist verkehrsrechtlich als Sondernutzung anzusehen.
Der BRV und das Bayerische Innenministerium haben einen Leitfaden entwickelt. Dieser führt Veranstalter und Behörden durch die erforderlichen Planungsschritte und gibt auch Anhalte für den zeitlichen Planungsablauf.
Ein wichtiger, im Leitfaden genannter Punkt ist die Vorlage der sogenannten "sportrechtlichen Erlaubnis" zur Durchführung einer Radsportveranstaltung bei den Behörden. Die sportrechtliche Erlaubnis wird vom Bayerischen Radsportverband nach Teilnahme des Veranstalters bei einem Veranstalterseminar ausgestellt und bestätigt dem Veranstalter "hinreichende fachliche und rechtliche Kenntnisse sowie Erfahrung in der Organisation und Durchführung von Radsportveranstaltungen". Sie gilt jeweils für ein Kalenderjahr.
Das Veranstalterseminar wird jährlich im Herbst bei der Termintagung des Bayerischen Radsportverbandes durchgeführt und beinhaltet die wichtigsten Infos zum Thema Rennsportveranstaltungen. Der Termin wird rechtzeitig auf der BRV-Homepage bekanntgegeben und kann bei der Geschäftsstelle angefragt werden. Die sportrechtliche Erlaubnis stellt gemeinsam mit der Genehmigung des Veranstaltungstermins durch den Bayerischen Radsportverband und die damit verbundene Eintragung in den BDR-Kalender gegenüber Dritten fest, dass die Veranstaltung nach BDR-Reglement durchgeführt wird und spielt im Versicherungsfall eine wichtige Rolle.
Veranstalterhaftpflichtversicherung
Für Veranstalter ist es von besonderer Bedeutung, ihr Haftungsrisiko adäquat zu versichern. Der BLSV-Sportversicherungsvertrag mit der ARAG beinhaltet u. a. eine Veranstalterhaftpflichtversicherung. Diese deckt die satzungsgemäße Veranstaltung oder Ausrichtung aller Veranstaltungen des BLSV-Vereins ab, soweit diese nicht im Sportversicherungsvertrag ausgeschlossen sind. Dazu gehört selbstverständlich auch die Veranstaltung und Ausrichtung von Sportveranstaltungen.
Nicht versichert im Sportversicherungsvertrag ist die Ausrichtung internationaler Wettbewerbe (z. B. Europa- und Weltmeisterschaft) und Deutscher Meisterschaften für einen Spitzenfachverband (BDR). Für diese Großveranstaltungen ist eine gesonderte Haftpflichtversicherung dringend angeraten. In der Regel verlangen die Genehmigungs- und Erlaubnisbehörden einen Versicherungsnachweis. Die ARAG bietet entsprechende Policen für Ihre Veranstaltung an.
Versicherungsbestätigung
Alle Veranstaltungen der BRV-Vereine, die bei rad-net und/oder im BRV-Terminkalender eingetragen und genehmigt sind, gelten als versichert (vgl. Sportversicherungsvertrag des BLSV). Vielen Erlaubnisbehörden genügt diese Information und die Zusendung des Links zum Kalendereintrag. Sollten Sie trotzdem eine schriftliche Versicherungsbestätigung benötigen, können Sie diese bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Radsportverbandes () anfordern. Bitte teilen Sie dazu folgende Informationen zur Veranstaltung mit: Veranstalter, Veranstaltungsname, Veranstaltungstermin, BLSV-Nummer, Adresse der Person, die die Versicherungsbestätigung erhalten soll.
Offizielle Terminanmeldung/Ausschreibung
Der offizielle deutsche Radsportkalender ist der Kalender des Bund Deutscher Radfahrer (BDR), der auf der rad-net Homepage zu finden ist (siehe jeweilige Disziplin).
Alle Rennsportveranstaltungen sind über den Kalender anzumelden. Der Bayerische Radsportverband (BRV) und BDR koordinieren die Wettkampftermine in Bayern und Deutschland. Sie können Veranstaltungen genehmigen, ablehnen (wenn die Ausschreibung z.B. nicht dem Reglement entspricht) oder bei Terminüberschneidungen von Veranstaltungen in unmittelbarer Nähe eingreifen und zwischen den betroffenen Vereinen vermitteln, um die Überschneidung im Sinne aller Beteiligten zu verhindern.
Die Veröffentlichung der Veranstaltung auf rad-net ermöglicht es, eine große Anzahl an Sportlern/Sportlerinnen und potenziellen Teilnehmern zu erreichen.
Von einer Durchführung einer Rennsportveranstaltung ohne Genehmigung des BDR/BRV und Eintragung in den BDR-Terminkalender wird dringend abgeraten. Nicht angemeldete, sogenannte "schwarze Rennen", wurden nicht von BDR/BRV auf die Einhaltung der BDR-Regularien geprüft. Im Versicherungsfall kann somit nicht auf diese verwiesen werden, was zu erheblichen Problemen führen kann. Lizenzfahrer, die an schwarzen Rennen teilnehmen, können vom BDR/BRV mit einer Sperre und einer Geldstrafe belegt werden.
Für die Anmeldung einer Veranstaltung fallen bei BDR und BRV Gebühren an (vgl. Gebührenordnung).
BRV-Transponder-Zeitnahmesystem
Die Mitgliedsvereine des BRV können von der Nutzung des BRV-eigenen Transponder-Zeitnahmesystems bei ihrer Veranstaltung profitieren. Die Technik stellt der BRV kostenfrei zur Verfügung. Der Veranstalter übernimmt lediglich die Kosten für den Zeitnehmer.
MTB-Veranstaltungen auf Grundstücken Dritter
Oftmals finden MTB-Veranstaltungen auf einem oder mehreren Grundstücken statt, die nicht dem Verein gehören. Der Sorge der Grundstückseigentümer, in diesem Fall haftbar gemacht werden zu können, kann wie folgt entgegengewirkt werden: Der Veranstalter kann mit dem/den Grundstückseigentümer/n eine Vereinbarung treffen, in der der Veranstalter die Verkehrssicherungspflicht auf dem Grundstück für die Dauer der Veranstaltung übernimmt. Der Veranstalter stellt dadurch den/die Grundstückseigentümer von jedweden Ansprüchen Dritter frei, die aus einer etwaigen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht resultieren. Gerne kann dem Grundstückseigentümer auch die Versicherungsbestätigung des BLSV für die Veranstaltung vorgelegt werden.
Sofern es sich bei dem Veranstalter um eine Mitgliedsorganisation des BLSV und um eine versicherte Veranstaltung handelt, greift für den Veranstalter anschließend der Haftpflichtversicherungsschutz des Sportversicherungsvertrages.
Mustervereinbarung Übernahme Verkehrssicherungspflicht von Grundstückseigentümer durch Veranstalter. Im Einzelfall sind immer die Gegebenheiten vor Ort mit zu berücksichtigen.
Kollegium der Kommissäre/Jury
Durch die Terminanmeldung wird dem Verband der Termin bekannt. Er wird verbandsseitig nach einer Termintagung bestätigt (Veröffentlichung Kalender). Für diese bestätigten Termine wird durch den jeweiligen Radsportbezirk, dort durch die/den Kommissärs- bzw. Kampfrichterobfrau/-mann eine Jury für die einzelnen Rennen bestellt. Bei neuen Veranstaltungen wird der Personalbedarf mit dem Veranstalter abgesprochen.