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Update: Einführung der Training compensation fee / Ausbildungsgebühr ab 2024

Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*


Frankfurt, 07. März 2024


Einführung der Training compensation fee / Ausbildungsgebühr ab 2024

 

Die UCI, hat für 2024 die sogenannte Training compensation fee eingeführt, gleichzusetzen mit einer Ausbildungsgebühr.

 

WorldTeams (WT), Frauen WorldTeams (WTT) und ProTeams (PT) zahlen nach Rechnungsstellung den Nationalen Verbänden eine Ausbildungsgebühr für Neuprofis, die an Vereine und/oder Kontinental Teams (KT) weitergeleitet wird. Die Gebühr erhalten Vereine und KT-Teams, die an der Ausbildung des Sportlers ab dem ersten U17-Jahr und bis Ende der U23-Klasse (also für maximal 8 Jahre) beteiligt waren.

 

Der BDR leitet die Summe an die jeweiligen Teams/Vereine weiter.

 

Vorgehensweise


Für Vereine bedeutet dies, dass sie für ihre begründete Forderung Folgendes vorweisen müssen:
Vorlage des Formblatts (s. Anlage) (Berechnung ab dem ersten U 17 Jahr) an BDR
innerhalb von 3 Wochen nach Veröffentlichung der Fahrermeldung im WT/WTT/PT auf der UCI Website.

 

Der BDR wird jedoch nur auf begründete und nachgewiesene Inanspruchnahmen des jeweiligen Antragstellers Rechnungen an die WTT/WT und PT erstellen können.

Für die Bearbeitung durch den BDR fällt eine Kostenpauschale in Höhe von 50,00€ an.

 

ACHTUNG: Für die Beantragung der Ausbildungsgebühr ist der BDR auf die Mithilfe der Antragsteller durch die ehemaligen Vereine und Kontinental Teams angewiesen.

Der BDR haftet nicht für Zahlungsansprüche, für den Fall, dass ein Verein oder Kontinental Team die entsprechende Inanspruchnahme über die Ausbildungsgebühr nach Ablauf der o.g. Frist einreicht und es dadurch nicht mehr zu einer Zahlungsverpflichtung der WorldTeams, Frauen WorldTeams und ProTeams kommt.

 

Beispiele Ausbildungsgebühr:

  • Frauen WorldTour Teams (WTT): 500,00/Jahr ohne Steuer – bei unvollständigen Jahren wird der Betrag pro rata temporis/anteilig fällig.

  • Männer World Teams (WT): 2.000,00/Jahr ohne Steuer bei unvollständigen Jahren wird der Betrag pro rata temporis/anteilig fällig

  • Männer ProTeam (PT): 1.000,00/Jahr ohne Steuer bei unvollständigen Jahren wird der Betrag pro rata temporis/anteilig fällig

Beispiel: Eine Sportlerin war in ihren zwei U17-Jahren Lizenznehmerin eines Vereins (Verein1), wechselte in der U19-Klasse für beide Jahre in einen anderen Verein (Verein2) und hatte dann für zwei Jahre einen Vertrag in einem Kontinental Team bevor sie dann zu einem WorldTour Team wechselte.

 

Dann muss das Frauen WorldTour Team 2 x 500 an den Verein zahlen (15-16 Jahre und 16-17 Jahre) und 1 x 500 an das Kontinental Team (17-18 Lebensjahr). Der BDR stellt dem Frauen WT eine Rechnung über 1.500 und muss dann die jeweiligen Summen an die einzelnen Parteien weiterleiten. Der BDR muss dem WT/WTT/PT einen Überweisungsbeleg zukommen lassen.

 

Der BDR steht selbstverständlich bei Fragen zur Verfügung.


Ansprechpartnerin: Inga Götz
Telefon: 069 96 78 00 51
E-Mail:

 

gez.:
Inga Götz, Referat Antidoping und Vertragssport

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