Mitgliederbestandsmeldung 2024 des BRV ab sofort geöffnet
Wie bereits in den vergangenen Jahren wird die Mitgliederbestandsmeldung 2024 des Bayerischen Radsportverbandes über das BRV-Online-Portal Phoenix II erfolgen. Alle Vereine erhalten am 04.12.2023 eine E-Mail mit weiteren Hinweisen.
Hinweis: Die Mitgliederbestandsmeldung des BRV und die BLSV-Bestandserhebung sind zwei unterschiedliche Vorgänge und sind beide unabhängig voneinander zu bearbeiten. Ein Datenaustausch zwischen BLSV und BRV erfolgt nicht.
Die Bearbeitung der Bestandsmeldung ist ab sofort unter https://bayrv.it4sport.de möglich. Wir bitten darum, die Mitgliederbestandsmeldung bis spätestens 31.01.2024 abzuschließen. Hinweis: Bei nicht rechtzeitiger Abgabe der Bestandsmeldung sind die Vereins-Mitglieder im Zeitraum vom 01.02.2023 bis zur Abgabe der Bestandsmeldung durch den Verein nicht über die BRV Zusatzversicherung (L oder P) versichert.
Sofern sich Ihre Bankdaten geändert haben, oder Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen möchten, finden Sie das Formular für dei Einzugsermächtigung/SEPA Mandat hier.
Hat sich der Ansprechpartner im Verein geändert, bitten wir darum, diesen möglichst selbstständig zu ändern.
Im Breitensport gibt es ab der Saison 2024 einige Änderungen. Ja, im neuen Jahr ist es wirklich soweit und die neue digitale Breitensport-Lizenz ersetzt die bisherige rote RTF Karte. Die Breitensport-Lizenz kann analog der Sportler- und Funktionslizenzen des BDR in der rad-net Verwaltung beantragt werden und wird in der neuen BDR-Touren-App abgebildet (steht voraussichtlich Ende Dez. zum Download bereit, Information folgt).
Die Gebühr für die Breitensport-Lizenz wurde bundeseinheitlich auf 15,90€ festgelegt.
Die Beantragung der Breitensport-Lizenz in der rad-net Verwaltung ersetzt die bisherige Meldung der benötigten RTF Karten in Phoenix. Aufgrund der Umstellung haben wir als Backup das Thema RTF Karten noch nicht komplett aus Phoenix entfernt. Sie müssen in Phoenix aber keine Angaben dazu machen. Eine Lizenzausstellung durch rad-net erfolgt nur bei ordnungsgemäßer Meldung in der rad-net Verwaltung.
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